• Recht & Regulierung

THE lässt Gasspeicherumlage steigen

Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hebt zum Jahreswechsel die Gasspeicherumlage weiter an. Die THE hat dies selbst am Donnerstag, 16. November, in einer Pressemitteilung kommuniziert. Ab dem 1. Januar zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher 1,86 Euro/MWh. Die Umlage gilt dann bis Juni 2024.

Bereits im Juli hat die THE die Umlage von 0,59 auf 1,45 Euro/MWh angehoben. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse sei eine weitere Erhöhung notwendig, hieß es von THE dazu. „Im Markt ist ein Rückgang des Gasverbrauchs zu beobachten. Zusätzlich sind die Transitmengen niedriger als in der Vergangenheit. Dies führt insgesamt zu einer geringeren umlagefähigen Menge, was mit zu dem Anstieg der Speicherumlage beiträgt“, sagt THE-Geschäftsführer Torsten Frank.

Was bedeutet die Erhöhung für ein Unternehmen mit 10 GWh/Jahr?
Verbraucht ein Unternehmen exakt 10 GWh im Jahr 2024, zahlt es allein für die Gasspeicherumlage 18.600,- Euro. Das Erhöhen von aktuell 0,145 Ct/kWh auf dann 0,186 Ct/kWh bedeuten für einen solchen Musterkunden eine zusätzliche Belastung von 4.100,- Euro im Jahr.
Hier noch zwei weitere Beispiele für Sie:
1 GWh/24 * 0,186 Ct/kWh = 1.830,- Euro (zusätzliche jährliche Belastung 410,- Euro)
5 GWh/24 * 0,186 Ct/kWh = 9.150,- Euro (zusätzliche jährliche Belastung 2050,- Euro)

Hintergrund zur Gasspeicherumlage
Rechtliche Grundlage für die Umlage ist das sogenannte Gasspeichergesetz, das die Bundesregierung während der Gaskrise zur sicheren Befüllung der Speicher ins Leben gerufen hatte. Mit der Umlage werden alle Kosten von THE für die Speicherbefüllung auf die Bilanzkreise umgelegt. Dies umfasst zum einen die Aufwendungen für Leistungs- und Bereitstellungspreise der Strategic Storage-Based Options, die der Marktgebietsverantwortliche im vergangenen Jahr ausgeschrieben hatte und das Unternehmen rund 850 Mio. Euro gekostet haben.

Ihnen fehlt die Transparenz bei Ihren Energie-Rechnungen. Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater berät Sie gern. Sprechen Sie uns an.