Das Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) sollen über das Jahr 2023 hinaus bis Ende April 2024 verlängert werden. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt mit einem Verordnungsentwurf gemeldet. Dabei wies das BMWK darauf hin, dass ihre Verordnung unter einem beihilferechtlichen Vorbehalt steht:
"Die Verordnung stellt keine abschließende Entscheidung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen dar, sondern ist abhängig von der Verlängerung des EU-rechtlichen Beihilferahmens (TCTF) und von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Um im Falle einer beihilferechtlichen Genehmigung ein rechtzeitiges Inkrafttreten der Verlängerung sicherzustellen, ist es allerdings erforderlich, die Verordnung schon jetzt im Kabinett und anschließend im Deutschen Bundestag zu beschließen. Die EU-Kommission wird sich voraussichtlich noch im Oktober zur Frage einer Verlängerung des TCTF positionieren."
Der VEA sieht enormen Wettbewerbsnachteil in der jetzigen Regelung
"Wir begrüßen das Verlängern der Energiepreisbremsen und sehen dies als einen wichtigen Baustein zur Entlastung unseres Wirtschaftsstandortes. Dennoch hätten wir uns gewünscht, dass zumindest für Unternehmen, die aufgrund Ihrer Einkaufsstrategie erst ab 2024 von den sehr hohen Energiepreisen getroffen werden, eine Verlängerung der Energiepreisbremsen für das gesamte Jahr 2024 in Betracht gezogen würde. Mit der jetzigen Regelung entsteht für diese Unternehmen wenigstens ein enormer Wettbewerbsnachteil und schlimmsten Falls sogar eine existenzbedrohende Situation", sagt VEA-Geschäftsführer Christian Otto.
Stand Montag, 30. Oktober, gibt es keine abschließende Meldung von der EU-Kommision zum Thema. Die Kabinettsbefassung ist für den 1. November 2023 vorgesehen, der Abschluss im Bundestag am 15. Dezember 2023.
In der Debatte um eine Verlängerung der Energiepreisbremsen übt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) scharfe Kritik auf seiner Internetseite am Verfahrensablauf und Zeitplan. Da die Verlängerung durch den Bundestag erst Mitte Dezember erfolgen kann. Können die Stadtwerke erst nach dem Zeitpunkt mit dem Umsetzen starten. Aus VKU-Sicht zum jetztigen Stand, auf Basis unklarer und unvollständiger Vorgaben. Alternativ regt der Verband an, dass die ermäßigten Mehrwertsteuersätze für Gas- und Wärmelieferungen im Frühjahr 2024 zeitgleich mit dem Ende der Energiepreisbremsen auslaufen sollen.
Sobald es finale Ergebnisse zu den Energiepreisbremsen gibt, informieren wir Sie wieder.