• Ersparnis

Noch mehr Transparenz in Ihrer Energiebeschaffung mit der kostenfreien VEA-Kostenschätzung

Mit der VEA-Kostenschätzung bieten wir unseren Mitgliedern ein kostenfreies Tool an, mit dem sie einen Überblick über die Kosten für den Energiebezug für das Folgejahr erhalten. In der Übersicht können Sie alle Preisbestandteile direkt mit dem laufenden Jahr vergleichen. Bei den Preisen in den Kostenschätzungen handelt es sich um Ganzjahresprognosen für eine oder mehrere Abnahmestellen.

Wie sieht eine Kostenschätzung aus?
Die Kostenschätzung enthält zu einer Stromabnahmestelle in der oberen Tabelle den durchschnittlichen Strompreis für das laufende und das nachfolgende Jahr. Ebenfalls enthalten sind die Jahresgesamtenergiekosten und die Veränderung zwischen den beiden Jahren bei den zwei genannten Komponenten. In der darunterliegenden Tabelle sehen Sie die Preisbestandteile aufgelöst und auch jeweils die Veränderungen zwischen den beiden analysierten Jahren. Folgende Komponenten sind in der Kostenschätzung enthalten:

  • Energiepreis
  • EEG-Umlage
  • § 18 Abschaltbare Lasten (AbLaV) -Umlage
  • Umlage für besondere Netznutzung (ehemals § 19 StromNEV-Umlage)
  • KWKG-Umlage
  • Offshore-Netzumlage
  • Netznutzungsentgelt
  • Konzessionsabgabe
  • Stromsteuer

Bei einer Gasabnahmestelle enthält die Kostenschätzung in der oberen Tabelle die gleichen Inhalte wie beim Energieträger Strom nur mit Gas-Bezug. In der darunterliegenden Tabelle sehen Sie die Preisbestandteile aufgelöst und auch jeweils die Veränderungen zwischen den beiden analysierten Jahren. Folgende Komponenten sind in der Kostenschätzung zu Erdgas enthalten:

  • Energiepreis
  • Netznutzungsentgelt
  • Konzessionsabgabe
  • Bilanzierungsumlage
  • Brennstoffemissionshandel (BEHG) -Kosten
  • Erdgassteuer
  • Gasspeicherumlage

Haben Sie Interesse an der VEA-Kostenschätzung, können Sie sich unsere kostenfreie Dienstleistung von Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater freischalten lassen. Nach dem Freischalten erfolgt der Versand einmal im Jahr. Sie erhalten Ihre persönliche Kostenschätzung immer im November oder Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr. Allerdings gibt es folgende Voraussetzungen, damit wir Sie als VEA-Mitglied für diese Leistung freischalten können:

  • Vollmachten eingepflegt sein
  • Aktueller Arbeitspreis bzw. Energiepreis muss vorhanden sein
  • Netzentgelte und Umlagen müssen in unserem System eingepflegt sein
  • Aktuelle Energielieferverträge müssen digital vorliegen

Unsere VEA-Leiterin Energiewirtschaft Katrin Paskowski freut sich für unsere Mitglieder über das neue Angebot: „Die Kostenschätzung bietet nicht nur Transparenz, sondern verschafft zusätzliche Planungssicherheit.“