- Recht & Regulierung
Eva Schreiner, Leiterin des Hauptstadtbüros des VEA, gab jetzt einen Gastkommentar im energate…
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat die Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ab Samstag, 1. Juli 2023, auf 1,45 Euro/MWh festgelegt. Zuletzt betrug sie 0,59 Euro/MWh. Folglich steigt die Umlage um 153 Prozent.
„Bei Unternehmen mit einem jährlichen Gasbezug von 10 GWh sprechen wir von einer zusätzlichen Belastung in Höhe von 8.600 Euro pro Jahr. Dieser Schritt war absehbar. Dennoch: Wichtig ist es, den energieintensiven Mittelstand hinsichtlich der Energiepreise zu entlasten. Daher setzen wir uns weiterhin für Steuer-Entlastungen der Unternehmen beim Gaspreis ein. Aktuell liegen die Steuern, Umlagen und Netzentgelte bei einem Anteil von über 30 Prozent“, sagt VEA-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Stuke.
Wie kommt es zum Anstieg um 153 Prozent?
Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist laut der marktgebietsverantwortlichen THE die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes ergriff die THE verschiedene Maßnahmen zum Erhöhen der Versorgungssicherheit. Hierzu zählten insbesondere das Durchführen Ausschreibungen für die Erdgasbeschaffung sowie die Befüllung diverser Gasspeicher im letzten Jahr. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse setzte das marktgebietsverantwortliche Unternehmen jetzt die Gasspeicherumlage in Höhe von 1,45 Euro/MWh fest. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kündigte an, das Gasspeichergesetz voraussichtlich bis zum 31. März 2027 zu verlängern. Bei der Festsetzung der aktuellen Gasspeicherumlage hat die THE diesen Aspekt bereits berücksichtigt. Der Marktgebietsverantwortliche setzt die Speicherumlage zum 1. Januar 2024 das nächste Mal fest.
Wir unterstützen Sie gern dabei, den Überblick über die für Sie geltenden Umlagen und Netzentgelte zu wahren. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.