• Effizienz

Für viele Unternehmen ist das Umsetzen nach der DIN EN 17463 Pflicht, insbesondere im Zusammenhang mit der EnSimiMaV

Viele Energieeffizienzmaßnahmen schaffen es oftmals nicht in die Praxis, weil deren Amortisationszeit zu hoch ist. Passen Sie die Kennzahlen hinsichtlich der Lebensdauer über die gesamte Lebenszeit der jeweiligen Maßnahme an, kann die Entscheidungsoption ganz anders aussehen. Die seit 1. Oktober 2022 geltende Norm DIN EN 17463 beschreibt kompakt, wie dieser neue Rechenweg funktioniert. Die Norm erläutert Schritt für Schritt, wie Sie den Kapitalwert einer energiebezogenen Investition berechnen und wie diese zu interpretieren ist.

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV), die sich direkt auf die DIN EN 17463 bezieht. Die neue Verordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Zumindest die Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als zehn Gigawattstunden betrug. Weitere Bedingungen sind, dass entsprechende Firmen hinsichtlich des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 vollzogen haben, ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 aufrechterhalten oder eine aktive EMAS-Registrierung besitzen. Ausgenommen sind genehmigungsbedürftige Anlagen (§4 BImSchG), sofern für diese Anlagen speziellere Anforderungen zum Umsetzen von Energieeffizienzmaßnahmen bestehen.

Was bedeutet die Norm DIN EN 17463 für Ihr Unternehmen?
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach DIN EN 17463 sind ab sofort verpflichtend und gelten als neuer Standard beim Bewerten von Energieeinsparmaßnahmen (Valuation of Energy Related Investments). „Ihre Ergebnisse müssen Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren in Abhängigkeit der Tatbestände bestätigen. Aufgrund der Komplexität der Verordnung, fehlt den Unternehmen die Zeit, um sich in die Thematik einzudenken und eigene Vorlagen für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu erstellen. Hinzu kommt Unschärfe, da in der momentanen Betrachtung die Vorgaben für viele Unternehmen noch nicht greifbar sind. Daher unterstützen wir Sie gern bei der Interpretation oder praxisnahen Darstellung der Normvorgaben“, sagt VEA-Abteilungsleiter Managementsysteme Maximilian Nehrkorn.

Ihre Fragen sowie Ihr Interesse an den Energiemanagementsystemen richten Sie gern an Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater.

Die DIN EN 17463 greifen wir auch in unseren Veranstaltungen auf. Ihre nächste Chance, von unseren Mitarbeitenden sowie von den Expertinnen und Experten von Ritter Gent Collegen (RGC) mehr zu erfahren, ist am Dienstag, 16. Mai.

Beitrag bei LinkedIn teilen