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BECV-Konsultation gestartet

Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) hat das diesjährige Konsultationsverfahren zur Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) gestartet. Das Verfahren wird vom FÖS im Auftrag der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt. Ziel ist es, die Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) und der Beihilfe nach der BECV auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu bewerten. Die BECV soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion und Emissionen infolge steigender CO₂-Kosten ins Ausland verlagern. Dafür sieht sie finanzielle Ausgleichsmaßnahmen für besonders betroffene Branchen wie die Metall-, Chemie-, Papier-, Glas- und Keramikindustrie vor.

In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Konsultation auf der Ausgestaltung der Nachfolgeregelung der BECV im neuen europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 2. Weitere Themen sind der bürokratische Aufwand und mögliche administrative Vereinfachungen, ökologische Gegenleistungen sowie die Bewertung der aktuellen Entlastungseffekte.

Die Konsultation zum Brennstoffemissionshandel findet gemäß § 26 Abs. 2 BECV jährlich statt. Ihre Ergebnisse fließen in einen Bericht der Bundesregierung ein, der dem Deutschen Bundestag jeweils bis zum 30. September vorgelegt wird. Betroffene Interessenverbände, Sozialpartner sowie Expertinnen und Experten können bis zum Sonntag, 25. Mai, an der Onlinebefragung teilnehmen.

Der VEA hat an der Konsultation teilgenommen und insbesondere folgende Themen eingebracht:

  • Für die Integration der BECV in das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ist es essentiell, dass auch auf europäischer Ebene ein Carbon-Leakage-Schutz implementiert wird
  • Die bestehende Liste an schutzbedürftigen Branchen sollte erweitert und weitere, schutzbedürftige Branchen mit einbezogen werden
  • Die Kompensationsgrade, also die Höhe der Entlastungen sollten in Anbetracht der zu erwartenden Preissprünge deutlich erweitert werden
  • Die Nachweis- und Prüfanforderungen sind aktuell deutlich zu hoch
  • Harmonisierung der Anforderungen mit denen des Energieeffizienzgesetzes, des Energiefinanzierungsgesetzes und der Strompreiskompensation
  • Die  zahlreichen Berichtspflichten, verpflichtenden Energiemanagementsysteme und weitere Bürokratieanforderungen zehren so viele Ressourcen, dass damit echte Dekarbonisierungsmaßnahmen teilweise sogar verhindert werden
  • Umkehr zu einer Vertrauenskultur: Gewährung der Entlastung ex ante und lediglich stichprobenhafte Überprüfung von Unternehmen
  • Für das eigentliche Ziel, die Dekarbonisierung der Produktionsprozesse, fehlt es noch an mehreren Gelingens-Voraussetzungen

Unser Grundfazit: Die Gelingensvoraussetzungen für eine echte Dekarbonisierung der Produktionsprozesse müssen gegeben sein. Diese Voraussetzungen beinhalten wettbewerbsfähige Strom- und Wasserstoffpreise und verfügbare Netzanschlusserweiterungen. Bei den technischen Voraussetzungen ist das Vorhandensein von Alternativtechnologien essentiell. Auf dieses eigentliche Ziel sollte der Fokus gerichtet sein. Nicht auf kleinteiligen Einzelmaßnahmen und kleinteiligen Berichtspflichten.