Praxis-Workshop Industriestrompreis: Umsetzung, Antragstellung und Gegenleistungen

Der Industriestrompreis entlastet energieintensive Unternehmen in Deutschland durch eine Preisdeckelung schon ab 01.01.2026. Die Genehmigung der EU-Kommission liegt vor und ermöglicht den Industriestrompreis, welcher Unternehmen Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent für maximal die Hälfte ihres jährlichen Stromverbrauchs gewährleistet (wobei es einen Mindestpreis geben wird). Wie auch bei anderen Privilegien wird es so sein, dass nicht alle Unternehmen in Deutschland davon profitieren können - auch die Antragstellung wird, wie üblich, nicht ganz unkompliziert ablaufen. Selbiges gilt für die zu erbringenden Gegenleistungen, die auch beim Industriestrompreis definitiv verpflichtend sein werden. 

Hier setzen wir mit unserem Spezial-Workshop an und geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Fakten rund um den Industriestrompreis, dessen Anspruchsgruppen, Umsetzung und Antragstellung. Wir beleuchten den aktuellen Status Quo und beziehen auch die Gegenleistungen mit ein: 

  • Industriestrompreis: Grundlagen, Fakten und Umsetzung 
  • Welche Unternehmen können den Industriestrompreis in Anspruch nehmen und was sind die Voraussetzungen? 
  • Wie läuft die Beantragung/Inanspruchnahme ab? 
  • Gegenleistungen: Welche Gegenleistungen sind bei Inanspruchnahme durch Unternehmen zu erbringen bzw. verpflichtend?
  • Welche Möglichkeiten gibt es bei Investitionen in die verpflichtenden Gegnleistungen? 
  • Aktuelle Entwicklungen 

Der Workshop wird stark praxisorientiert ablaufen. Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen und die zugehörigen Vortragsfolien an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.

Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, eine komplett browserbasierte Teilnahme ist also möglich. 

Referenten/innen: 

Alexander Strangfeld, VEA, Erfurt 

Stefan Hönniger, VEA Beratungs-GmbH, Hannover