Die Beantragung von Steuerentlastungen und Steuerbefreiungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer ist für die zuständigen Mitarbeiter der Unternehmen zu einer Herausforderung geworden. Dies gilt sowohl in Bezug auf den umfangreichen rechtlichen Inhalt, als auch hinsichtlich der technischen Umsetzung durch die Eingabe im neuen Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) des Zolls.
Die amtlichen Vordrucke werden auf Grund gesetzlicher Änderungen und Entscheidungen der Gerichte (EuGH, BFH, FG) regelmäßig angepasst, auch wieder für die Jahre 2023 und 2024. Aktuell ergeben sich Änderungen durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024(insb. § 9b StromStG) und das Auslaufen beihilferechtlicher Freistellungsanzeigen (u. a. der „Spitzenausgleich“ nach § 10 StromStG / § 55 EnergieStG; § 53a Abs. 6 EnergieStG) zum 01.01.2024.
In unserem Workshop möchten wir zusammen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die amtlichen Vordrucke für die in der Praxis häufig vorkommenden Fälle besprechen (z. B. Entlastungen für UdPG und Steuerbefreiungen für PV-Anlagen). Dies gilt sowohl in Bezug auf den rechtlichen Inhalt als auch die technische Umsetzung in die verschiedenen Formulare. Wir erläutern die konkreten amtlichen Formulare und zeigen auf, wie Steuerentlastungsanträge sowie die Anträge auf Erlaubnisse für mögliche Steuerbefreiungen korrekt auszufüllen und zu beantragen sind. Dabei werden wir u. a. ein typisches Formular Schritt für Schritt live online mit Ihnen durchgehen und erläutern, was sich hinter den einzelnen Punkten/Fragen verbirgt und wie diese korrekt zu beantworten sind.
- Erläuterung der amtlichen Vordrucke/Formulare Im Rahmen von Strom-/Energiesteuerentlastungsanträgen und Stromsteuerbefreiungen
- Neuerungen im Antragsverfahren und bei Formularen
- Schritt für Schritt Durchlauf eines typischen Formulars
- Fallstricke und Praxistipps für die korrekte Bearbeitung der Formulare und Beantragung der Entlastungen
Die für Unternehmen relevanten amtlichen Formulare werden im Workshop punktuell in den Kernpunkten dargestellt (siehe Programm/Inhaltsübersicht).
Der Online-Workshop richtet sich sowohl an Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch Personen mit Hintergrundwissen im Bereich der energie- und stromsteuerrechtlichen Steuerentlastungen.
Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.
Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser (ohne Download o.ä.) möglich ist.
Referenten:
RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Dipl. Finanzwirt Wolfgang Stolte, Düsseldorf