Nachhaltigkeitsberichterstattung war bislang nur für sehr große Unternehmen oder Konzerne verpflichtend. Im Juni 2022 hat sich die Europäische Kommission nun auf eine neue Berichtspflicht, die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), geeinigt, die bis Ende 2022 in EU-Recht umgesetzt wurde und zukünftig einen sehr großen Unternehmenskreis betreffen wird. Eine unabhängige Prüfung ist dann ab 2024 verpflichtend. Der Gesetzgeber stellt also die Weichen, sodass das Thema CSRD/Nachhaltigkeit in den deutschen Unternehmen nun auch verpflichtend dokumentiert werden muss. Das bringt für viele Unternehmen neue Aufgaben, Themen und Pflichten mit sich, die zukünftig einzuhalten sind.
Genau hier setzen wir mit unserer Spezial-Schulung an und vermitteln Ihnen basierend auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Vorgehensweise im Rahmen des CSRD-Reporting/Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis. Auf folgende Inhalte und Fragestellungen werden unsere Experten u.a. eingehen:
- Einführung ins CSRD-Reporting - was ist darunter zu verstehen und welche Unternehmen betrifft die Pflicht?
- Vorgehensweise bei der Erstellung von CSRD-Reports/Nachhaltigkeitsberichten
- Anforderungen an das CSRD-Reporting
- Aufbau und Inhalt von CSRD-/Nachhaltigkeitsberichten
- Doppelte Wesentlichkeit
Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser möglich ist (ohne Download o.ä.). Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.
Referenten, u.a.:
Laura Onken, VEA Beratungs-GmbH, Verden