Mit der Novelle im Energie- und Stromsteuerrecht erfolgen einschneidende Anpassungen im Steuerrecht und der dazugehörigen Durchführungsverordnung, die schon ab 01.01.2025 in Kraft treten werden.
Das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht bringt gravierende Änderungen in Sachen Steuerentlastungen und Antragstellung (elektronisch im Zoll-Portal) mit sich. Darüber hinaus sind vor allem auch starke Veränderungen im Bereich der Stromerzeugung aus Erneuerbaren, Stromspeicherung, Elektromobilität sowie der dezentralen Energieversorgung Bestandteil der Novelle. .
In unserem Spezial-Workshop geben wir Ihnen direkt zu Jahresbeginn den kompakten Überblick, welche Änderungen in Sachen Strom-/Energiesteuer ab 2025 in Kraft treten und für SIe im Unternehmen relevant sind.
- Änderungen bei Steuerentlastungen ab 2025 (Entlatungstatbestände, Fristen, Nachweise etc.)
- Änderungen bei Stromerzeugung aus Erneuerbaren, E-Mobilität und Speicherung
- Pflicht zur elektronischen ANtragstellung im neuen Zoll-Portal
- Praxistipps für die korrekte Umsetzung der Änderungen im Unternehmen
Der Online-Workshop richtet sich sowohl an Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch Personen mit Hintergrundwissen im Bereich der energie- und stromsteuerrechtlichen Steuerentlastungen.
Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.
Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser (ohne Download o.ä.) möglich ist.
Referenten:
RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Dipl. Finanzwirt Wolfgang Stolte, Düsseldorf