Novellierung des Strom- und Energiesteuerrechts - Praxiserfahrungen und Auswirkungen für Unternehmen - Neue Vorgaben, Pflichten und Erleichterungen

Mit der Novelle im Energie- und Stromsteuerrecht erfolgen einschneidende Anpassungen im Steuerrecht und der dazugehörigen Durchführungsverordnung, die schon ab 01.01.2025 in Kraft treten werden.

Das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht bringt gravierende Änderungen in Sachen Steuerentlastungen und Antragstellung (elektronisch im Zoll-Portal) mit sich. Darüber hinaus sind vor allem auch starke Veränderungen im Bereich der Stromerzeugung aus Erneuerbaren, Stromspeicherung, Elektromobilität sowie der dezentralen Energieversorgung Bestandteil der Novelle. . 

In unserem Spezial-Workshop geben wir Ihnen direkt zu Jahresbeginn den kompakten Überblick, welche Änderungen in Sachen Strom-/Energiesteuer ab 2025 in Kraft treten und für SIe im Unternehmen relevant sind.

  • Änderungen bei Steuerentlastungen ab 2025 (Entlatungstatbestände, Fristen, Nachweise etc.) 
  • Änderungen bei Stromerzeugung aus Erneuerbaren, E-Mobilität und Speicherung
  • Pflicht zur elektronischen ANtragstellung im neuen Zoll-Portal 
  • Praxistipps für die korrekte Umsetzung der Änderungen im Unternehmen

Der Online-Workshop richtet sich sowohl an Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch Personen mit Hintergrundwissen im Bereich der energie- und stromsteuerrechtlichen Steuerentlastungen.

Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.

Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser (ohne Download o.ä.) möglich ist. 

Referenten:

RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf 

Dipl. Finanzwirt Wolfgang Stolte, Düsseldorf