Mit der Novelle im Energie- und Stromsteuerrecht sollen einschneidende Anpassungen im Steuerrecht und der dazugehörigen Durchführungsverordnung erfolgen. Ziel der Bundesregierung war das Inkrafttreten zum 01.01.2025. Durch den Bruch der Ampelkoalition kam es bislang nicht zu einer Abstimmung durch den Deutschen Bundestag. Nach der Vertrauensfrage am 16.12.2024 und bis zur Konstituierung des neuen Bundestages hängt das Inkrafttreten dieses Gesetzesvorhabens davon ab, inwiefern sich im Deutschen Bundestag noch Mehrheiten finden.
Wir geben Ihnen den aktuellen Stand zu allen Änderungen, die für Unternehmen in Sachen Strom-/Energiesteuern bereits zum 01.01.2025 in Kraft treten und darüber hinaus den Ausblick, was aufgrund der Novelle früher oder später noch beschlossen werden wird.
Der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht sieht gravierende Änderungen in Sachen Steuerentlastungen und Antragstellung vor. Darüber hinaus sind vor allem auch starke Veränderungen im Bereich der Stromerzeugung aus Erneuerbaren, Stromspeicherung, Elektromobilität sowie der dezentralen Energieversorgung vorgesehen. In unserem Spezial-Workshop geben wir Ihnen Anfang des Jahres den kompakten Überblick, welche Änderungen in Sachen Strom-/Energiesteuer ab 2025 bereits beschlossen und darüber hinaus grundsätzlich geplant sind:
- Änderungen bei Steuerentlastungen ab 2025: Entlatungstatbestände, Anträge, Fristen, Nachweise
- Änderungen bei Stromerzeugung aus Erneuerbaren, E-Mobilität und Speicherung
- Pflicht zur elektronischen Antragstellung im neuen Zoll-Portal
- Praxistipps für die korrekte Umsetzung der Änderungen im Unternehmen
Der Online-Workshop richtet sich sowohl an Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch Personen mit Hintergrundwissen im Bereich der energie- und stromsteuerrechtlichen Steuerentlastungen.
Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.
Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser (ohne Download o.ä.) möglich ist.
Referenten:
RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Dipl. Finanzwirt Wolfgang Stolte, Düsseldorf