Kompakt: Begünstigungsmöglichkeiten im Energie- und Steuerrecht - Welche Unternehmen können wovon profitieren?

Für Unternehmen existieren im Energiebereich unzählige Begünstigungen und Entlastungsmöglichkeiten von Umlagen, Abgaben, Strom-/Energiesteuern und Netzentgelten. Jede Entlastung bringt dabei aber unterschiedliche Antragsvoraussetzungen/-berechtigungen und Nachweise mit sich, die es bei Inanspruchnahme eines Privilegs zu erfüllen gilt. Hier den Durchblick zu behalten und alle potentiell möglichen Begünstigungen für das eigene Unternehmen zu identifizieren, ist nahezu unmöglich. 

HIer setzen wir mit unserem Kompakt-Workshop an und geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Begünstigungen und Entlastungsmöglichkeiten im Energie- und Steuerrecht (Strom-/Energiesteuer). Dabei erläutern unsere Experten auch, welche Unternehmen von welchen Privilegien profitieren können und welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme bzw, Beantragung zu erfüllen sind: Auf folgende Fragen wird u.a. eingegangen: 

  • Überblick: Alle relevanten Begünstigungen und Entlastungsmöglichkeiten im Energie- und Steuerrecht (Strom-/Energiesteuer) für Unternehmen
  • Welche Unternehmen können grundsätzlich welche Entlastungen in Anspruch nehmen? 
  • Welche Voraussetzungen und Bedingungen müssen für die Beantragung/Inanspruchnahme der verschiedenen Privilegien erbracht werden? 
  • Welche Nachweise sind für die unterschiedlichen Begünstigungen zu erbringen?
  • Beispiele aus der Praxis 

Der Online-Workshop wird stark praxisorientiert durchgeführt und richtet sich sowohl an Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch Personen mit HIntergrundwissen im Bereich der Entlastungsmöglichkeiten von Umlagen, Abgaben, Steuern und Netzentgelten für Unternehmen. 

Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.

Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser (ohne Download o.ä.) möglich ist. 

Referenten:

RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf 

Thomas Witte, MSH Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lohne