Für Unternehmen existieren im Energiebereich unzählige Begünstigungen und Entlastungsmöglichkeiten von Umlagen, Abgaben, Strom-/Energiesteuern und Netzentgelten. Jede Entlastung bringt dabei aber unterschiedliche Antragsvoraussetzungen/-berechtigungen und Nachweise mit sich, die es bei Inanspruchnahme eines Privilegs zu erfüllen gilt. Hier den Durchblick zu behalten und alle potentiell möglichen Begünstigungen für das eigene Unternehmen zu identifizieren, ist nahezu unmöglich.
HIer setzen wir mit unserem Kompakt-Workshop an und geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Begünstigungen und Entlastungsmöglichkeiten im Energie- und Steuerrecht (Strom-/Energiesteuer) sowie bei Abgaben, Umlagen und Netzentgelten. Dabei erläutern unsere Experten auch, welche Unternehmen von welchen Privilegien profitieren können und welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme bzw, Beantragung zu erfüllen sind: Auf folgende Fragen wird u.a. eingegangen:
- Überblick: Alle relevanten Begünstigungen und Entlastungsmöglichkeiten im Energie- und Steuerrecht für Unternehmen:
- § 19 StromNEV-Umlage / Aufschlag für besondere Netznutzung, Konzessionsabgabe, KWKG- und Offshore-Netzumlage (BesAR)
- Individuelle Netzentgelte (z.B. Atypik), Strompreiskompensation, BECV (CO2-Kosten)
- Entlastungen und Antragstellung im Energie-/Stromsteuerrecht
- Wie kann welche Entlastungen in Anspruch genommen werden nehmen und was ist zu tun?
- Vorgehensweise und nötige Nachweise
Der Online-Workshop wird stark praxisorientiert durchgeführt und richtet sich sowohl an Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch Personen mit HIntergrundwissen im Bereich der Entlastungsmöglichkeiten von Umlagen, Abgaben, Steuern und Netzentgelten für Unternehmen.
Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.
Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser (ohne Download o.ä.) möglich ist.
Referenten:
RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Thomas Witte, MSH Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lohne