Lange war er bereits ein Thema, nun kommt er vermutlich schneller, als gedacht: Der Industriestrompreis soll energieintensive Unternehmen in Deutschland durch eine Preisdeckelung entlasten - schon ab 01.01.2026. Die EU-Kommission will Ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, einen Industriestrompreis einzuführen, welcher Unternehmen Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent für maximal die Hälfte ihres jährlichen Stromverbrauchs gewährleistet, wobei es einen Mindestpreis geben wird. Offen ist dabei aktuell noch, welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen, um von der Entlastung profitieren zu können, und wie die Beantragung/Inanspruchnahme ablaufen soll. Auch in Sachen Strompreiskompensation ist eine deutliche Erweiterung der Branchen geplant, sodass zukünfitg deutlich mehr Unternehmen hiervon profitieren können.
Hier setzen wir mit unserem Spezial-Workshop an und geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Fakten rund um den Industriestrompreis und die (neue) Strompreiskompensation sowie dessen Anspruchsgruppen, Umsetzung und Inanspruchnahme:
- Industriestrompreis: Grundlagen, Fakten und Umsetzung
- Welche Unternehmen können den Industriestrompreis in Anspruch nehmen und was sind die Voraussetzungen?
- Wie läuft die Beantragung/Inanspruchnahme ab?
- (Neue) Strompreiskompensation: Was ändert sich, welche Branchen kommen hinzu, wie kann mein Unternehmen profitieren?
- Gegenleistungen: Welche Gegenleistungen sind bei Inanspruchnahme durch Unternehmen zu erbringen?
- Aktuelle Beispiele aus der Praxis
Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen und die zugehörigen Vortragsfolien an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.
Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, eine komplett browserbasierte Teilnahme ist also möglich.
Referenten/innen:
RAin Yvonne Hanke, Ritter Gent Collegen, Hannover
WP/StB Dominik Korte, RGC Testat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover