Erbringung und Nachweis ökologischer Gegenleistungen für Privilegierungen (BesAR, BECV, SPK, Steuern)

Ein Großteil aller Beihilfen, Privilegien und Umlagebegrenzungen im Energiebereich ist an sogenannte Ökologische Gegenleistungen geknüpft. Im Fokus steht hier insbesondere das Thema Energieeffizienz/Dekarbonisierung und in diesem Bereich konkret umzusetzende Maßnahmen. Dabei gilt es unterschiedliche Pflichten und Fristen zu beachten sowie zu erbringende Nachweise, um den Verlust der Privilegien nicht zu riskieren. Betroffen sind hier insbesondere Entlastungen nach Energiefinanzierungsgesetz (u.a. "neue" BesAR) und Carbon Leakage Verordnung (BECV) sowie Strompreiskompensation und der Bereich Strom-/Energiesteuern. 

Gemeinsam mit den Experten von Ritter Gent Collegen (RGC) bringen wir Sie hierzu auf den neuesten Stand und geben Ihnen einen Überblick darüber, wie Ökologische Gegenleistungen für welche Privilegierung fristgerecht erbracht und nachgewiesen werden müssen. In unserem halbtägigen Online-Seminar gehen unsere Experten dabei insbesondere auf folgende Themen ein: 

  • Überblick der energierechtlichen Privilegierungstatbestände, die zu Gegenleistungen verpflichten (EnFG, BECV, SPK, Steuern)
  • Was sind Gegenleistungen und wie müssen/können diese für welche Privilegierung erbracht werden? 
  • Wie und bis wann müssen die unterschiedlichen Gegenleistungen für welche Privilegierung nachgewiesen werden? 
  • Praxistipps zur Umsetzung und zum Nachweis Ökologischer Gegenleistungen
  • Effizienzmaßnahmen als Ökologische Gegenleistungen - Bewertung nach DIN 17463 und Praxisbeispiele 

Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser möglich ist. Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.

Referenten:

RA Jens Nünemann / RA Sven Manhold, Ritter Gent Collegen (RGC), Hannover 

Team Effizienz, VEA, Hannover