Elektromobilität in der Stromsteuer: Neuerungen, Begünstigungen und Pflichten ab 2025

Bislang waren Elektromobilität, Laden und die Bereitstellung des entsprechenden Ladestroms im Stromsteuerrecht sehr umständlich und zum Teil auch gar nicht geregelt. Das ändert sich nun mit Beginn des Jahres 2025 und in Sachen Elektromobilität kommen einige Neuerungen, Pflichten und Begünstigungen auf die Unternehmen zu,welche hier Berührungspunkte haben.  

In unserem Spezial-Seminar bringen wir Sie auf den aktuellen und neuen Stand, was die Neuerungen, Pflichten und Begünstigungen in Sachen Elektromobilität im Stromsteuerrecht betrifft, welche ab 2025 greifen. Dabei gibt unser Experte Stefan Ulrich (Zollkanzlei Peterka) Handlungsempfehlungen und Praxis-Tipps aus der Beratung, wobei er u.a. auf folgende Punkte eingehen wird:  

  • Elektromobilität im Stromsteuerrecht: Status Quo und Einordnung 
  • Neuerungen in Sachen Elektromobilität im Stromsteuerrecht ab 2025 
  • Welche Erleichterungen bringt das Stromsteuergesetz im Bereich e-mobility ab 2025? 
  • Neue Pflichten und Begünstigungen für betriebliche Elektromobilität
  • Handlungsempfehlungen und Praxistipps aus der Beratung 

Unser Referent verfügt über einen hohen praktischen Erfahrungsschatz, sodass die Veranstaltung möglichst praxis- und lösungsorientiert gestaltet sein wird.  

Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser möglich ist. Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.

Referent:

RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf