Elektromobilität im Stromsteuerrecht: Aktuelle Rechtslage bei Pflichten und Begünstigungen – Was gilt in 2026??

Bislang waren Elektromobilität, Laden und die Bereitstellung des entsprechenden Ladestroms im Stromsteuerrecht sehr umständlich und zum Teil auch gar nicht geregelt. Das ändert sich mit Beginn des Jahres 2026 grundlegend. Vieles ist einfacher geregelt, wobei es im Hinblick auf Pflichten und Begünstigungen natürlich weiterhin gesetzliche Vorgaben und Regelungen einzuhalten gilt. 

Wir bringen wir Sie auf den aktuellen Stand, was die derzeitigen Pflichten und Begünstigungen in Sachen Elektromobilität im Stromsteuerrecht betrifft, diskutieren die bestehenden Problem und bewerten auch schon die Inhalte der Gesetzesänderung. Dabei gibt unser Experte Stefan Ulrich Handlungsempfehlungen und Praxis-Tipps aus der Beratung, wobei er u.a. auf folgende Punkte eingehen wird:  

  • Elektromobilität im Stromsteuerrecht: Status Quo und Einordnung in 2026
  • Änderungen, Neues sowie Erleichterungen ab 2026
  • Abwicklungsprobleme und möglicher Versorgerstatus - Marktrollen und Vertragskonstellationen
  • Darstellung der aktuellen Probleme und Regelungen
  • Zusammenspiel von Ladestrom und Entlastungsanträgen nach dem Stromsteuergesetz 
  • Neue Pflichten und Begünstigungen für betriebliche Elektromobilität
  • Handlungsempfehlungen und Praxistipps aus der Beratung 

Unser Referent verfügt über einen hohen praktischen Erfahrungsschatz, sodass die Veranstaltung möglichst praxis- und lösungsorientiert gestaltet sein wird.  

Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über Zoom, sodass eine Teilnahme über den Browser möglich ist. Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.

Referent:

RA Stefan Ulrich, Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf