Stromsteuerliche Pflichten und Begünstigungen bei Planung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

Immer mehr Unternehmen in Deutschland wechseln in die Eigenstromerzeugung oder erweitern diese, wobei insbesondere Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)eine verlässliche, klimafreundliche und kostenseitig gut kalkulierbare Alternative zum externen Strombezug darstellen. Auch die Vermarktung des erzeugten Stroms an Dritte anstelle des Selbstverbrauchs kann vor dem Hintergrund gestiegener Strompreise häufig ein lukratives Geschäftsmodell sein. Die Bundesregierung denkt zudem bereits über eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen in gewerblichen Neubauten nach.

Dabei ist die Anwendung der stromsteuerlichen Regelungen im Kontext der Eigenstromerzeugung aus PV-Anlagen für Unternehmen zwingend erforderlich und beeinflusst darüber hinaus auch die Wirtschaftlichkeit entsprechender Projekte. Denn neben diversen Pflichten und vorzunehmenden Meldungen existieren im Bereich der Stromsteuer auch unterschiedliche Begünstigungsmöglichkeiten für Betreiber von Erneubare-Energien-Anlagen (z.B. PV). In unserem Spezial-Seminar geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick zu alle relevanten Meldepflichten sowie Begünstigungen in Bezug auf PV-/EE-Anlagen im Bereich der Stromsteuer, die es für Unternehmen zu beachten gilt. Hier stehen auch die administrativen Vorgaben und entsprechenden Antragsformulare im Fokus, die wir praxisnah mit Ihnen durchgehen. Darüber hinaus gehen unsere Experten u.a. auf folgende Schwerpunkte ein: 

  • Einführung und Begriffe zur Eigenerzeugung im Stromsteuerrecht - gesetzliche Gundlagen für Steuerbefreiungen im Stromsteuerrecht
  • Fristen, Antragstellung und (digitale) amtliche Formulare zu Stromsteuerbefreiungen und -entlastungen
  • Melde-, Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Betreiber von PV-Anlagen (u. a. Marktstammdatenregister)
  • Aktuelle Rechtsprechung und Praxisprobleme mit der Hauptzollverwaltung für Eigenerzeuger sowie Abwicklung mit den Hauptzollämtern (Prüfungen und Diskussionen)
  • Ermittlung der erzeugten bzw. abgegebenen Strommengen (Zeitgleichheit) und Konsequenzen bei Abgabe von Strom an Dritte (z. B. Ladesäulen, Mieter etc.)
  • Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen, Bedeutung für die Steuerbefreiung und Anlagenzusammenfassung von PV-Anlagen (sog. Verklammerung)
  • Möglicher Versorgerstatus und die Frage des Betreibers und Verwenders beim Anlagenbetrieb

Das halbtägige Online-Seminar richtet sich an alle Personen, die sich im Unternehmen mit den Themen Eigenerzeugung, PV-Anlagen, Erneuerbare Energien, Energieeinkauf oder Steueranträgen beschäftigen. 

Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.

Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser (ohne Download o.ä.) möglich ist. 

Referenten:

RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf 

Dipl. Finanzwirt Wolfgang Stolte, Düsseldorf