Wie bereits berichtet, hatten der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 28. November 2024 und der Bundesgerichtshof (BGH) am 13. Mai 2025 entschieden, dass die deutsche Regelung zu sogenannten Kundenanlagen, wonach bestimmte Energieanlagen von der Netzregulierung ausgenommen wurden, nicht mit Unionsrecht vereinbar beziehungsweise richtlinienkonform auszulegen ist. Der Anwendungsbereich der Regelung ist damit erheblich eingeschränkt.
Der deutsche Gesetzgeber hat reagiert und eine Regelung geschaffen, nach der bestehende Kundenanlagen, bis zum 31. Dezember 2028 von der Netzregulierung ausgenommen bleiben. Nach Ablauf dieser Schonfrist ist die Zukunft der Kundenanlage nach wie vor unsicher.
Der VEA hat sich deshalb erneut in einem großen Verbändebündnis zusammengeschlossen, in dem insgesamt 29 Verbände vertreten sind. Mit einem gemeinsamen Brief sind wir nun auf die Bundestagsabgeordneten und auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zugegangen.
Unser Anliegen: Die gesetzgeberische Arbeit für eine dauerhaft rechtssichere und europa-rechtskonforme Regelung für bestehende und neue geplante Kundenanlagen darf nicht nachlassen. Aus unserer Sicht ist der Erhalt der Kundenanlagenregelung, die derzeit im deutschen Recht geregelt ist, die beste Lösung für alle bestehenden und neuen Kundenanlagenkonstellationen. Um diese dauerhaft zu etablieren, müsste die europäische Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie angepasst werden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die aktuellen Bemühungen für eine Lösung auf europäischer Ebene und bitten darum, sich gegenüber der Europäischen Kommission für Änderungen an der Richtlinie weiterhin konsequent einzusetzen.

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- Recht & Regulierung
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