• Recht & Regulierung

VEA-Stellungnahme zum FlexBG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Ende Juni einen Referentenentwurf für das FlexBG (Gesetz zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit) veröffentlicht. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Zulassungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Im Mittelpunkt steht dabei zunächst die Umsetzung des StromVKG (ehemals Kraftwerksstrategie). Hierzu sollen insbesondere die Zulassungsverfahren für Kraftwerke und Stromspeicher beschleunigt werden, die im Rahmen des Gesetzes einen Zuschlag erhalten. Darüber hinaus sieht der Entwurf Beschleunigungen bei der Planung und Genehmigung von Pumpspeicherkraftwerken sowie von Maßnahmen in Hafengebieten vor, die den Ausbau der Offshore-Windenergie ermöglichen sollen.

Wir begrüßen das Ziel des Gesetzesvorhabens, Zulassungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Angesichts der aktuellen und absehbaren Herausforderungen im Zuge der Transformation des Energiesystems bedarf das Stromsystem eines grundlegenden und zeitnahen Umbaus. Maßnahmen zur Beschleunigung dieses Umbaus stehen wir daher grundsätzlich positiv gegenüber.

Gleichzeitig weisen wir erneut darauf hin, dass die umlagefinanzierte Ausgestaltung des StromVKG über steigende Strompreise die industrielle und gewerbliche Elektrifizierung erschwert. Wir sprechen uns daher für eine kosteneffizientere Absicherungspflicht seitens der Energieversorger aus.

Ergänzend zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen auf der Angebotsseite bedarf es jedoch auch Maßnahmen auf der Nachfrageseite, um die Elektrifizierung zu beschleunigen und die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe zu ermöglichen. Aus unserer Sicht sind dabei insbesondere die Digitalisierung der Verteilnetzebene zum Zweck einer effizienten Netznutzung sowie die Priorisierung industrieller und gewerblicher Netzanschlüsse von zentraler Bedeutung.