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Stellungnahme zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

Hintergrund

Der nationale Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bepreist CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen nicht nur in den Bereichen Wärme und Verkehr, sondern auch in Industrieanlagen, die bislang nicht vom europäischen Emissionshandel erfasst sind. Aktuell werden CO₂-Zertifikate im Rahmen eines Preiskorridors von 55 bis 65 Euro versteigert. Ab 2028 soll das nationale System in den europäischen Emissionshandel überführt werden.

Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) regelt dabei Entlastungsmaßnahmen für besonders betroffene Unternehmen, um Carbon Leakage zu verhindern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern. Im Rahmen der jährlichen Evaluierung untersucht die Bundesregierung die Auswirkungen der CO₂-Bepreisung sowie der Entlastungsregelungen auf die Unternehmen.

Die diesjährige Konsultation umfasst einen Online-Fragebogen, ein digitales Fachforum am 9. Juni 2026 sowie erstmals auch schriftliche Unternehmensinterviews. Die Ergebnisse fließen in den jährlichen BECV-Bericht ein, den die Bundesregierung im September 2026 dem Deutschen Bundestag vorlegen wird. Der VEA hat hierzu sowohl Mitgliedsunternehmen für Interviews vermittelt als auch eine eigene Stellungnahme eingebracht.

Wesentliche Inhalte der VEA-Stellungnahme

1. Erweiterung der Sektorenliste
Die Liste der beihilfeberechtigten Sektoren und Teilsektoren muss aus Sicht des VEA deutlich erweitert werden. Zahlreiche energieintensive Branchen sind bislang nicht berücksichtigt.

Die Aufnahme neuer Branchen muss schneller und unbürokratischer erfolgen. Die derzeitigen Anforderungen an Erweiterungsanträge sind insbesondere für kleinere Branchenverbände kaum zu bewältigen und verhindern faktisch eine angemessene Beteiligung.

2. Kompensationsgrade anheben
Nach Einschätzung des VEA liegt die effektive Beihilfe bei vielen Unternehmen bei unter 50 Prozent der tatsächlich anfallenden CO₂-Kosten. Ursächlich ist hierfür das Zusammenspiel aus sektorspezifischem und Brennstoff-Benchmark. Hier besteht erheblicher Anpassungsbedarf.

3. Bürokratie abbauen und Flexibilität erhöhen
Die bestehenden Nachweis- und Prüfanforderungen verursachen insbesondere im Mittelstand erhebliche Bürokratielasten. Der VEA fordert daher eine deutliche Vereinfachung der Verfahren.

Zudem tragen Dekarbonisierungs-Maßnahmen häufig stärker zur Erreichung der Klimaneutralität bei als reine Energieeffizienzmaßnahmen. Solche Maßnahmen sind jedoch in der Regel mit erheblichen Investitionen verbunden. Die Pflicht zur ökologischen Gegenleistung sollte daher flexibler ausgestaltet werden und über mehrere Jahre kumuliert erbracht werden können, anstatt an ein starres jährliches Korsett gebunden zu sein.