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VEA-Fristenkalender wächst: Zahlreiche Fristen enden am 30. September und 31. Dezember

Fristen einhalten und Entlastungsbeiträge erhalten – unser hier verlinkter VEA-Fristenkalender gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Fristen sowie Pflichten Sie unter der Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen einzuhalten haben. Darüber hinaus schlüsselt die Liste auf, auf welcher rechtlichen Grundlage welche Anträge zu stellen sind und an wen die Anträge zu adressieren sind.

Ein Blick in unseren Fristenkalender lohnt sich für jedes Unternehmen: Zahlreiche Entlastungen, Förderungen und Pflichten fallen auf den 30. September und den 31. Dezember dieses Jahres. Neu hinzugefügt haben wir die Pflicht zum Melden der geführten Abwärmepotentiale zum Jahresende. Bei unserer Übersicht handelt es sich um Auszüge zu den gegenwärtig geltenden Fristen.

Wir unterstützen Sie dabei, die Antragsfristen im Blick zu halten. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.