• Recht & Regulierung

Konkretes Handeln gefordert

Die Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende haben ein gemeinsames Sofortprogramm mit 22 konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt und empfehlen der Politik, diese in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit umzusetzen und bis zum Sommer 2022 in Kraft treten zu lassen.

In ihrem Programm machen die drei Thinktanks unter anderem Vorschläge zu folgenden Themen:

Reform der Steuern, Abgaben, Umlagen und CO2-Bepreisung

  • Das bisherige Preis-System soll so reformiert werden, damit es Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Technologien bietet. Die EEG-Umlage soll schnellstmöglich, frühestens zum 1. Januar 2023 und spätestens zum 1. Januar 2025, abgeschafft und die EEG-Kosten aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. Zur Gegenfinanzierung sollen die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem nationalen Brennstoffemissionshandelssystem dienen. Die CO2-Festpreise im Brennstoffemissionshandelsgesetz sollen zum 1. Januar 2023 auf 60 Euro angehoben, der Handel in einem Preiskorridor wird auf 2024 vorgezogen und auf 60 bis 80 Euro festgelegt werden. Ab dem Jahr 2025 soll ein Mindestpreis von 80 Euro und ein Maximalpreis 100 Euro gelten, der in den Folgejahren um zehn Euro pro Jahr steigen soll.

Verbot von fossilen Energieträgern ab 2045

  • Um Fehlinvestitionen und Entschädigungsansprüche zu vermeiden, soll die Verwendung von fossilen Energieträgern in allen Bereichen der Volkswirtschaft ab 1. Januar 2045 gesetzlich beschränkt werden. Ein entsprechendes Gesetz soll schon in 2022 verabschiedet werden, um allen Beteiligten 22 Jahre Zeit für Anpassungen zu geben.

Kohleausstieg schon in 2030 anstatt in 2038

  • Der Kohleausstieg soll vorgezogen werden.  Die Versorgungssicherheit soll durch das bestehende Strommarktdesign, die Reserven, ein kontinuierliche Monitoring der Bundesnetzagentur und eine Einbindung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in erneuerbare Fernwärmesysteme gewährleistet werden. Neue KWK-Anlagen sollen nur dann gefördert werden, wenn sie mit einer Großwärmepumpe kombiniert werden und später vollständig mit Wasserstoff betrieben werden können.

Wasserstoffstrategie verabschieden und Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigen

  • Im Jahr 2030 sollen in Deutschland 60 TWh grüner Wasserstoff genutzt und eine Leistung von zehn GW Elektrolyseure installiert sein. Dafür soll eine Wasserstoffstrategie 2.0 beschlossen werden, die das Elektrolyse-Ziel erhöht und die Volumina der Förderprogramme zur Erzeugung von grünem Wasserstoff mindestens verdoppelt. Der Aufbau eines Wasserstoffnetzes zur Schwerpunktbelieferung von Industrie-Clustern soll durch die Umwidmung bestehender Erdgasleitungen und dem Neubau von Wasserstoffleitungen beschleunigt werden. Mittelfristig sollen die Netzkosten über verursachungsgerechte Entgelte, zunächst jedoch über eine öffentliche Vorfinanzierung der Infrastrukturen finanziert werden.

Ausbauziele für Erneuerbare Energien anheben

  • Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll deutlich angehoben werden. Dabei sollen sowohl Onshore- und Offshore-Windenergie als auch Solarenergie sehr viel stärker ausgebaut werden.

Klimaschutzverträge / Carbon Contracts for Difference für die Industrie

  • Zur Finanzierung von klimaneutralen Technologien in der Grundstoffindustrie sollen Klimaschutzverträge in Form von Carbon Contracts for Difference (CCfD) eingeführt werden, um die Differenzkosten zwischen der klimaneutralen Technologie und den am Markt erzielbaren Erlösen zu finanzieren.

Effizienzinvestitionen sollen angereizt werden

  • Der Energieverbrauch der Industrie soll sinken und erneuerbarer Strom als Energieträger eine zentrale Rolle einnehmen. Dafür sollen steuerlichen Abschreibungsfristen für Klimaschutzinvestitionen beschleunigt werden.
  • Um zu verhindern, dass Energieeinsparungen durch Effizienzmaßnahmen nicht zum Verlust der Privilegien führen, sollen die geltenden Ausnahmetatbestände im EEG, Energie- bzw. Stromsteuergesetz, EnWG und BEHG novelliert und entweder gleitende Schwellenwerte eingeführt oder Unternehmen verpflichtet werden, Energieeffizienzmaßnahmen als Voraussetzung zur Erlangung der Ausnahmetatbestände zu tätigen.
Eine Einordnung, wo sich diese und weitere Vorschläge aus dem Sofortprogramm mit den Positionen des VEAs überschneiden und wo Unterschiede bestehen, werden wir noch vornehmen. Außerdem werden wir Sie natürlich dazu auf dem Laufenden halten, welche der Vorschläge von der neuen Bundesregierung tatsächlich umgesetzt werden.