Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat jetzt das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (CCfDs) gestartet. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in den Branchen Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. Zudem müssen die Anlagen dieser Unternehmen dem europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 1 unterliegen.
CO₂-Differenzverträge setzen gezielte Anreize für Unternehmen, ihre Produktionsprozesse marktwirtschaftlich und technologisch offen im Einklang mit europäischen und nationalen Klimazielen weiterzuentwickeln – und damit zugleich in die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Industriestandorts Deutschland zu investieren. Der Bund hält dafür bis zu fünf Milliarden Euro für die Gebotsrunde 2026 bereit.
Wichtig für Ihr Unternehmen zu wissen!
Unternehmen, die am vorbereitenden Verfahren Ende 2025 erfolgreich teilgenommen haben, können am Gebotsverfahren teilnehmen und bis zum 7. September ein Gebot abgeben.
Hintergrund zu den CO2-Differenzverträgen (CCfDs)
Die Förderung gleicht über CO2-Differenzverträge Mehrkosten CO2-armer Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen über einen Zeitraum von 15 Jahren aus. Dabei berücksichtigt das Förderprogramm sowohl Entwicklungen des CO2-Preises als auch der Energiepreise.
Das BMWE vergibt die Fördermittel in einem wettbewerblichen Gebotsverfahren. Auf diese Weise möchten sie Vorhaben identifizieren, die Sie mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umsetzen können. So stellt das Ministerium sicher, dass Unternehmen die Mittel effektiv verwenden.
Alle Informationen und Unterlagen zum Gebotsverfahren 2026 finden Sie auf der Website des Förderprogramms. Dort stehen auch die Förderrichtlinie als PDF und der dazugehörige Förderaufruf als PDF zum Download zur Verfügung.
Sie möchten weitere Förderprogramme kennenlernen? Dann wenden Sie sich an Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater.

Quelle: pexels
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