Vom Staat gibt es Unterstützung für Unternehmen beim Beschaffen von Schnellladeinfrastruktur. An den ProjektträgerJülich können Sie für Ihr Unternehmen Förderanträge für nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur bis zum Freitag, 1. November 2024 richten. Träger des staatlichen Förderangebotes ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Folgende Antragsvoraussetzungen gelten für Unternehmen:
- Sie haben bisher noch keine staatliche Förderung für Schnellladeinfrastruktur erhalten
- Die Ladeleistung muss mindestens 50 kW betragen
- Das Laden erfolgt mit Gleichstrom
Diese Leistungen enthält das Förderpaket:
- Ladepunkte für PKW, LKW und Busse sind förderfähig
- Unternehmen können sich auch mehrere Ladepunkte fördern lassen
- Förderfähig sind Investitionsausgaben für die Ladeinfrastruktur und die zugehörige technische Ausrüstung wie elektrische Stromspeicher sowie Kosten für erforderliche Installationsarbeiten
- Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße erhalten Sie zwischen 20 (große Unternehmen) und 40 Prozent (kleine und mittelständische Unternehmen) als Förderung zu Ihrer Investition erstattet
„Nutzen Sie das Angebot. Mit der Förderung elektrisieren Sie nicht nur Ihre unternehmenseigene Fahrzeugflotte, sondern senken auch nachhaltig Ihre Betriebskosten. So sichern Sie zum Einen Ihre Wettbewerbsfähigkeit und zum Anderen steigern Sie gleichzeitig Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Beispielsweise könnten Sie Ihren Mitarbeitenden die Option geben, ihre Elektrofahrzeuge bequem und schnell am Arbeitsplatz zu laden. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und stärken Ihr Unternehmensimage langfristig“, motiviert VEA-Leiterin der Fördermittelberatung Karin Friese.
Förderungen gibt es nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene und sogar kommunale Angebote sind bekannt. Kommen Sie auf Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater zu, um mehr über möglich staatliche Förderungen für Ihr Unternehmen zu erfahren.