Der VEA hat an dieser Stelle bereits häufiger über die notwendige Entlastung für Unternehmen durch das BEHG berichtet. Ohne diese Entlastungen wird der Wirtschaftsstandort Deutschland gefährdet, da die übrigen Länder innerhalb der EU, aber auch die außereuropäischen Länder den deutschen Alleingang in Sachen CO2-Verteuerung nicht mitgehen. Es gibt zu viele gerade mittelständische Unternehmen, die aufgrund ihrer Wettbewerbssituation die Kosten durch das BEHG nicht an ihre Kunden weitergeben können. Für eine Entlastung dieser Kunden beim BEHG setzt sich der VEA ein. Wir haben u. a. die folgenden, grundlegenden Kritikpunkte an der Entwurfsfassung der entsprechenden Carbon-Leakage-Regeln der Bundesregierung:
- Die beihilfeberechtigten Sektoren orientieren sich am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Dies greift zu kurz, da es viele weitere Sektoren gibt, die im europaweiten oder internationalen Wettbewerb stehen und deshalb einem Carbon-Leakage-Risiko ausgesetzt sind.
- Eine Erweiterung der Sektorenliste ist zwar vorgesehen, wäre aber mit einem komplexen Verfahren und mit einem langen Zeitlauf verbunden.
- Je nach Haushaltslage ist eine Kürzung der Beihilfe möglich.
- Unternehmen müssen - im Gegensatz zu den Unternehmen im EU-ETS - eine unternehmensbezogene Mindestschwelle an Emissionsintensität nachweisen.
- Vorgesehen ist die Anrechnung der Stromkostenentlastung.
- Vorgesehen ist ein Selbstbehalt, der gerade kleine Unternehmen benachteiligt. Diese Kritikpunkte sind nicht abschließend. Zusammenfassend sind die Hürden so hoch und vielfältig, dass - wenn überhaupt - nur wenige Unternehmen entlastet würden.
Der VEA und viele weitere kooperierende Verbände plädieren deshalb weiterhin dafür, das produzierende Gewerbe für eine sehr kurze Übergangszeit pauschal zu entlasten. Denkbar wäre zum Beispiel, zumindest für 2021 auf den Preis von zehn Euro pro Tonne CO2 abzustellen, der bis vor kurzem ohnehin noch vorgesehen war. Diese Position werden wir in den jetzt folgenden politischen Gesprächen nochmals vorbringen und weiterhin darauf dringen, dass diese Übergangszeit notwendig ist, da eine echte Folgenabschätzung bei den Unternehmen und die Ausformulierung einer entsprechend ausdifferenzierten Regelung Zeit benötigen wird.
Unsere Bemühungen sind nicht folgenlos geblieben. So will die grün-schwarze Landesregierung von BadenWürttemberg mit einer Bundesratsinitiative flexiblere Regelungen bei den geplanten Ausnahmen von der CO2-Bepreisung für Unternehmen erreichen. Zudem soll es weniger Bürokratie geben. Der Vorschlag soll nach dem Willen der Stuttgarter Landesregierung bereits auf der Sitzung des Bundesrates am 12. Februar behandelt werden. Auch die Landesregierung hält die Regelung wie der VEA offenbar für zu komplex. Die hohen Anforderungen der Verordnung stellten „insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine große und in vielen Fällen kaum überwindbare Hürde“ dar, heißt es in dem Antrag.
Mehr Flexibilität wünscht sich die grün-schwarze Koalition in Stuttgart bei der geplanten Zweckbindung der Kompensationen an interne Klimaschutzinvestitionen, Berücksichtigung finden soll etwa das bereits bestehende Niveau eines Unternehmens. „In einigen Branchen sind zudem alternative technische Lösungen noch nicht oder zumindest nicht zu wirtschaftlichen Konditionen verfügbar“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Landesregierung schlägt zudem vor, für die Anlaufphase ein Beratungsprogramm für Unternehmen aufzulegen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen.