• Effizienz

Anpassungen an der EEW – Neuerungen und Fallstricke für Sie im Überblick

Die Novelle zur „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) trat im Mai 2023 in Kraft. Diese Bundesförderung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen zu reduzieren. Sie umfasst finanzielle Anreize für Investitionen in effiziente Technologien, Prozesse und Anlagen. Wir haben damals für Sie die für Ihr Unternehmen wesentlichen Punkte herausgearbeitet. In der Zwischenzeit hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Änderungen am Merkblatt zum EEW gemeldet. Das BAFA hat mit den Anpassungen das Ziel, das Antragstellen sowie die Antragsprüfung deutlich zu vereinfachen, um so die Förderverfahren zu beschleunigen.

Die wesentlichen Neuerungen für Sie im Überblick:

  • Die Vorgaben zum Ermitteln der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb hat das BAFA vereinfacht
  • Die Basisförderung bei Modul 4 ist neu. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ab jetzt der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien ohne das Erstellen eines umfangreichen Einsparkonzeptes gefördert
  • Zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus in Modul 4 für Vorhaben zum Elektrifizieren mit erneuerbarem Strom, zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie zum Erzeugen und Nutzen von grünem Wasserstoff
  • Erhöhen der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb
  • Jedoch wurden im gleichen Zuge die Fördersätze zu fast allen Modulen gesenkt: Beispielsweise bei Modul 3 bei Klein- und Kleinst-Unternehmen von 50 Prozent im letzten Jahr auf 45 Prozent in diesem Jahr. Ebenfalls bei Modul 3 bei mittelgroßen Unternehmen von 40 Prozent in 2023 auf 35 Prozent in 2024
  • Weiterhin gilt: Mit der Maßnahmenumsetzung, für die Unternehmen eine Förderung beantragt haben, dürfen Unternehmen erst nach dem Ausstellen des Zuwendungsbescheides beginnen. Maßnahmen, mit denen Unternehmen vor dem Ausstellen des Zuwendungsbescheids begonnen haben, sind nicht förderfähig
  • Ebenfalls weiterhin für unsere Mitglieder interessant: Unternehmen, die an einem Klimaschutznetzwerk wie unseren REGINEE teilnehmen, erhalten eine um bis zu 10 Prozentpunkte höhere Förderung für das Modul 5 Transformationspläne

Auf der Internet-Seite des BAFA können Sie das Merkblatt hier direkt herunterladen.

VEA-Abteilungsleiter für Effizienz Jens Fischer freut sich für unseren Mittelstand: „Zu Zeiten steigender Energiepreise sind Investitionen in effiziente Technologien und erneuerbare Energien wichtiger denn je. Die Bundesförderung EEW hat jetzt für unseren Mittelstand den Prozess nachgebessert, um an die Fördergelder zu kommen. Wir helfen Ihnen gern auf dem Weg zur Förderung Ihrer Projekte. Mit einem weinenden Auge nehmen wir wahr, dass der Gesetzgeber einen großen Teil der Fördersätze zum vergangenen Jahreswechsel reduziert hat. Trotz der Reduzierung bleibt die Inanspruchnahme der Förderung attraktiv, da sie nach wie vor erhebliche finanzielle Unterstützung bietet.“

Das Angebot an Fördermitteln durch Bund und Länder ist im ständigem Wandel. Unser Online-Seminar „Fördermittel-Update 2025: Überblick, Möglichkeiten und Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen für Unternehmen“ am Dienstag, 3. Dezember, hilft Ihnen dabei zu durchblicken, welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.

Die Förderbedingungen sind im Detail sehr komplex. Der VEA unterstützt Sie gern beim Beantragen von Fördermitteln. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.