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Strompreisvergleich I/2026

Großhandelspreise sind im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 um 11 Prozent gefallen

Um 11 Prozent sanken die Preise innerhalb des vergangenen Jahres im Durchschnitt in den über 50 Netzgebieten. Maßgeblich zurückzuführen auf die niedrigeren Großhandelspreise und die staatlichen Zuschüsse für Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Diese sind im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 um 7,4 Prozent gefallen. Wegen der großen Preisunterschiede für die Netznutzung ergeben sich nach wie vor regionale Unterschiede bei den Strompreisen. Da seit diesem Jahr die Netzbetreiber mit überproportional vielen Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) bei den Netzentgelten entlastet werden, gibt es deutliche Verschiebungen zwischen den verschiedenen Netzgebieten.

Die größten prozentualen Preissenkungen gibt es bei der AVU mit Sitz in Gevelsberg (-18,2 Prozent), Bayernwerk mit Sitz Regensburg (-16,6 Prozent) und der EAM Netz mit Sitz in Kassel (-16,0 Prozent). Die geringsten Preisrückgänge sind bei der Energieversorgung Halle (-3,2 Prozent), der Main-Donau Netzgesellschaft mit Sitz in Nürnberg (-3,9 Prozent) und der ovag Netz mit Sitz in Friedberg (-4,6 Prozent) zu beobachten.

Aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen fallen die Strompreise in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundesländern geringer aus: So beträgt der durchschnittliche Strompreis in den neuen Bundesländern 16,19 Ct/kWh und ist damit um 0,14 Ct/kWh beziehungsweise 0,9 Prozent niedriger als der mittlere Preis in den alten Bundesländern (16,33 Ct/kWh).

Die Differenz zwischen dem nach diesem Vergleich preisgünstigsten (Stadtwerke Kiel Netz mit 14,18 Ct/kWh) und teuersten Netzgebiet (ovag Netz mit Sitz in Friedberg 18,27 Ct/kWh) beträgt 4,09 Ct/kWh beziehungsweise 28,9 Prozent.

Bezogen auf das arithmetische Mittel der zehn preisgünstigsten Netze (14,90 Ct/kWh) liegen die durchschnittlichen Preise der zehn teuersten Gebiete (17,74 Ct/kWh) um 2,84 Ct/kWh beziehungsweise 19,1 Prozent höher. Das durchschnittliche Niveau der Gruppe der zehn Netzbetreiber mit den höchsten Preisen bewegt sich im Mittel um 1,44 Ct/kWh beziehungsweise 8,8 Prozent über und das der Gruppe der zehn preisgünstigsten Versorgungsgebiete um 1,40 Ct/kWh beziehungsweise 8,6 Prozent unter dem Durchschnitt aller 50 Vergleichsnetze in Deutschland (16,30 Ct/kWh).


Die zehn günstigsten Netzgebiete im Überblick

  • Stadtwerke Kiel Netz
  • Schleswig-Holstein Netz mit Sitz in Quickborn
  • EWE Netz mit Sitz in Oldenburg
  • e.dis mit Sitz in Fürstenwalde
  • LEW Verteilnetz mit Sitz in Augsburg
  • Bayernwerk mit Sitz in Regensburg
  • Stadtwerke Rostock Netz
  • EAM Netz mit Sitz in Kassel
  • Stromnetz Berlin
  • OsthessenNetz mit Sitz in Fulda


Mit den höchsten Durchschnittsstrompreisen vorliegende zehn Netzgebiete

  • ovag Netz mit Sitz in Friedberg
  • Energieversorgung Halle Netz
  • SachsenNetze HS.HD mit Sitz in Dresden
  • enercity Netz mit Sitz in Hannover
  • ED Netze mit Sitz in Rheinfelden
  • Main-Donau Netzgesellschaft mit Sitz in Nürnberg
  • Syna mit Sitz in Frankfurt
  • e-netz Südhessen mit Sitz in Darmstadt
  • Braunschweiger Netz
  • Netze BW mit Sitz in Karlsruhe

Die in der Grafik genannten Preise berücksichtigen alle Kosten für die jeweilige Netznutzung, die Strombeschaffung, für das KWKG, die § 19-StromNEV-, die Offshore-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die Konzessionsabgabe (KA) sowie eine am Markt übliche Marge für den Lieferanten. Die in der Grafik genannten Preise berücksichtigen alle Kosten für die jeweilige Netznutzung, die Strombeschaffung, für das KWKG, die § 19-StromNEV-, die Offshore-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die Konzessionsabgabe (KA) sowie eine am Markt übliche Marge für den Lieferanten. Lediglich die Strom- und Mehrwertsteuer sind vom Kunden zusätzlich zu entrichten.

Grundsätzliche Anmerkungen zum VEA-Strompreisvergleich
Der Preisvergleich umfasst insgesamt 50 große Netzgebiete in Deutschland. Damit wird ein erheblicher Teil des deutschen Stromnetzes abgedeckt. Die Reihenfolge im Vergleich basiert auf dem arithmetischen Mittel ohne Gewichtung der 15 Abnahmefälle.

Seit Januar 2002 veröffentlicht der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) für einzelne Netzbereiche für die bekannten 15 mittelspannungsseitig versorgten Abnahmefälle realistische Preisindikationen. Vertragsfreie und wechselbereite Strombezieher können diese im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung ihres Strombedarfs am Markt einholen.

Grundlage für die genannten Preise sind Vollstromversorgungsverträge mit Vertragsbeginn
1. Januar 2026 und einer Laufzeit von zwölf Monaten, die Unternehmen im zweiten Halbjahr 2025 abgeschlossen haben.