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Strompreisvergleich 1/2025

Großhandelspreise sind im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2023 um 29 Prozent gefallen


Im Durchschnitt sind die Preise innerhalb des vergangenen Jahres um 15 Prozent gesunken. Maßgebliche Ursache sind die rückläufigen Großhandelspreise. Diese sind im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2023 um 29 Prozent gefallen. Der Gesetzgeber entlastet ab diesem Jahr Netzbetreiber mit überproportional vielen Erneuerbaren-Energien-Anlagen bei den Netzentgelten, dadurch ergeben sich deutliche Verschiebungen zwischen den verschiedenen Netzgebieten.

Netzbetreiber im Vergleich
Die größten prozentualen Preissenkungen gibt es bei der Wemag Netz mit Sitz in Schwerin (-31,8 Prozent), der Schleswig-Holstein Netz mit Sitz in Quickborn (-28,5 Prozent) und der e.dis mit Sitz in Fürstenwalde (-24,6 Prozent). Die geringsten Preisrückgänge sind bei der AVU Netz mit Sitz in Gevelsberg (-7,6 Prozent), der EWR Netz mit Sitz in Worms (-8,0 Prozent) und der Pfalzwerke Netzgesellschaft mit Sitz in Ludwigshafen (-8,4 Prozent) zu beobachten.

Die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundesländern die Strompreise geringer ausfallen: So beträgt der durchschnittliche Strompreis in den neuen Bundesländern 17,77 Ct/kWh und ist damit um 0,69 Ct/kWh beziehungsweise 3,7 Prozent niedriger als der mittlere Preis in den alten Bundesländern (18,46 Ct/kWh). Die Differenz zwischen dem nach diesem Vergleich preisgünstigsten (EWE Netz mit 15,94 Ct/kWh) und teuersten Netzgebiet (Netze BW mit Sitz in Karlsruhe 20,24 Ct/kWh) beträgt 4,30 Ct/kWh beziehungsweise 27,0 Prozent.

Bezogen auf das arithmetische Mittel der zehn preisgünstigsten Netze (16,73 Ct/kWh) liegen die durchschnittlichen Preise der zehn teuersten Gebiete (19,72 Ct/kWh) um 2,98 Ct/kWh beziehungsweise 17,8 Prozent höher. Das durchschnittliche Niveau der Gruppe der zehn Netzbetreiber mit den höchsten Preisen bewegt sich im Mittel um 1,40 Ct/kWh beziehungsweise 7,6 Prozent über und das der Gruppe der zehn preisgünstigsten Versorgungsgebiete um 1,59 Ct/kWh beziehungsweise 8,7 Prozent unter dem Durchschnitt aller 50 Vergleichsnetze in Deutschland (18,32 Ct/kWh).

Die zehn günstigsten Gebiete

  • EWE Netz mit Sitz in Oldenburg
  • e.dis mit Sitz in Fürstenwalde
  • Stadtwerke Rostock Netz
  • Stadtwerke Kiel Netz
  • LEW Verteilnetz mit Sitz in Augsburg
  • Schleswig-Holstein Netz mit Sitz in Quickborn
  • Wemag Netz mit Sitz in Schwerin
  • Mitteldeutsche Netzgesellschaft mit Sitz in Halle
  • Rheinische NETZGesellschaft mit Sitz in Köln
  • MVV Netze mit Sitz in Mannheim


Gruppe der zehn Versorgungsgebiete mit den höchsten Durchschnittsstrompreisen

  • enercity Netz mit Sitz in Hannover
  • Netze BW mit Sitz in Karlsruhe
  • EWR Netz mit Sitz in Worms
  • Syna mit Sitz in Frankfurt
  • AVU Netz mit Sitz in Gevelsberg
  • SachsenNetze HS.HD mit Sitz in Dresden
  • e-netz Südhessen mit Sitz in Darmstadt
  • energis Netzgesellschaft mit Sitz in Saarbrücken
  • ED Netze mit Sitz in Rheinfelden
  • Pfalzwerke Netzgesellschaft mit Sitz in Ludwigshafen

Die in der Tabelle genannten Preise berücksichtigen alle Kosten für die jeweilige Netznutzung, die Strombeschaffung, für das KWKG, die § 19-StromNEV-, die Offshore-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die Konzessionsabgabe (KA) sowie eine am Markt übliche Marge für den Lieferanten. Lediglich die in der Tabelle genannten Preise berücksichtigen alle Kosten für die jeweilige Netznutzung, die Strombeschaffung, für das KWKG, die § 19-StromNEV-, die Offshore-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die Konzessionsabgabe (KA) sowie eine am Markt übliche Marge für den Lieferanten. Lediglich die Strom- und Mehrwertsteuer sind vom Kunden zusätzlich zu entrichten.

Hintergrund zum VEA-Strompreisvergleich
Der Preisvergleich umfasst insgesamt 50 große Netzgebiete in Deutschland. Damit wird ein erheblicher Teil des deutschen Stromnetzes abgedeckt. Die Reihenfolge im Vergleich basiert auf dem arithmetischen Mittel ohne Gewichtung der 15 Abnahmefälle.

Seit Januar 2002 veröffentlicht der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) für einzelne Netzbereiche für die bekannten 15 mittelspannungsseitig versorgten Abnahmefälle realistische Preisindikationen. Vertragsfreie und wechselbereite Strombezieher können diese im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung ihres Strombedarfs am Markt einholen.

Die in der Tabelle genannten Preise berücksichtigen alle Kosten für die jeweilige Netznutzung, die Strombeschaffung, für das KWKG, die § 19-StromNEV-, die Offshore-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die Konzessionsabgabe (KA) sowie eine am Markt übliche Marge für den Lieferanten. Lediglich die Strom- und Mehrwertsteuer sind vom Kunden zusätzlich zu entrichten.

Grundlage für die genannten Preise sind Vollstromversorgungsverträge mit Vertragsbeginn 1. Januar 2025 und einer Laufzeit von zwölf Monaten, die Unternehmen im zweiten Halbjahr 2024 abgeschlossen haben.