• Recht & Regulierung

Industriestrompreis – bereits jetzt Grundlagen legen und Beihilfe sichern

Die Entlastungen gemäß der Richtlinie zum Industriestrompreis wurde beihilferechtlich genehmigt und sollen die energieintensive Industrie mit einem vergünstigten Strompreis unterstützen. Den Preis für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs begrenzt der Gesetzgeber dafür im Zeitraum 2026 bis 2028 auf bis zu fünf Cent je Kilowattstunde. Mit der Maßnahme entlastet der Bund die Unternehmen in dem genannten Zeitraum mit voraussichtlich rund 3,8 Milliarden Euro. Mindestens die Hälfte der erhaltenen Vergünstigungen soll wiederum in neue oder effizientere Anlagen investiert werden, um die Stromsystemkosten mittelfristig bis langfristig zu senken.

„Mit uns machen Sie keinen Fehler!“
VEA-Abteilungsleiter Steuern und Regulatorisches Maximilian Nehrkorn empfiehlt den Unternehmen zeitnah mit der internen Analyse zu starten: „Beim Analysieren unterstützen wir Sie gern. Für alle Stromabnahmestellen, die beitragspflichtig bei uns angemeldet sind, übernehmen wir beispielsweise für Sie Zwischenschritte auf dem Weg zur Beantragung von Entlastungen. Dabei prüfen wir die Branchenzugehörigkeit und ermitteln die entlastungsfähige Strommenge. Wir haben alle Fristen für Sie im Blick und wissen, wie Ihre Anträge aufbereitet sein müssen. Darüber hinaus beraten wir die Unternehmen zur Umsetzung ökologischer Gegenleistungen (öGl). Mit uns machen Sie keine Fehler.“

Das Antragsverfahren wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geregelt. Das BAFA informiert rechtzeitig vor dem Antrags- und Auszahlungsverfahren Anfang 2027 auf seiner Internetseite. Die Beantragung erfolgt in 2027 rückwirkend für das Gesamtjahr 2026. Auch für die Entlastungsjahre 2027 und 2028 hat die EU die Beihilfe genehmigt.

Diese Brachen profitieren vom Industriestrompreis
Als beihilfeberechtigt gelten die Unternehmen für Produktionsstätten („Abnahmestellen“), die auf Teil 1 der sogenannten KUEBLL-Liste stehen. Die berechtigten 91 Sektoren, potentiell bundesweit bis zu rund 9.500 Unternehmen, umfassen wesentliche Teile der klassischen energieintensiven Industrien in Deutschland. Im Folgenden sind ausgewählte Branchen dargestellt, die von der Regelung profitieren:

  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen wie Industriegasen

  • Glas- und Keramikherstellung

  • Metallerzeugung, wie die Herstellung von Schmiede- und Stanzteilen

  • Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung

  • Nahrungsmittelindustrie

  • Zement

  • Halbleiterfertigung

  • Papierherstellung

  • Maschinenbau

  • Gewinnung von Steinen und Erden

Weitere Branchen können zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls von dieser Entlastung profitieren, sofern sie eine entsprechend hohe Strom- und Handelsintensität nachweisen.

Sie möchten mehr über unsere Lösung rund um das Thema Industriestrompreis erfahren? Dann wenden Sie sich an Ihren VEA-Berater.