• Recht & Regulierung

Gravierende Änderungen für energieintensive Unternehmen

Die Liste an entlastungsberechtigten Wirtschaftszweigen für die Besondere Ausgleichsregelung sollen nach den neuen Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission stark gekürzt werden.

Die Europäische Kommission (EU KOMM) hat einen Entwurf der neuen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (auch KUEBLL oder CEEAG genannt) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Diese Leitlinien sind deshalb so wichtig, da sich die meisten Beihilfeentscheidungen und Entlastungsregeln auf diese Leitlinien stützen.

Gravierend sind vor allem die Änderungen für energieintensive Unternehmen, die sich auf die Besondere Ausgleichsregelung auswirken. Denn der der Kreis der Beihilfeberechtigten (entlastungsberechtigte Wirtschaftszweige) wird stark gekürzt. 

Die EU KOMM legt dabei deutlich verschärfte Kriterien für die Listung eines Wirtschaftszweiges als entlastungsberechtigt an: 

  • Entweder eine europaweite Handelsintensität von mindestens 20 Prozent und eine europaweite Stromkostenintensität von mindestens zehn Prozent oder
  • eine europaweite Handelsintensität von mindestens 80 Prozent und eine europaweite Stromkostenintensität von mindestens sieben Prozent.

Die EU Komm hat nun einen Überblick über die Methodik und die Daten veröffentlicht, die zur Bestimmung der entlastungsberechtigten Wirtschaftszweige verwendet wurden. Hieraus geht Folgendes hervor:

  • Die Stromintensität ist darin definiert als der gesamte jährliche Stromverbrauch eines NACE-4-Sektors, multipliziert mit dem durchschnittlichen EU-Strompreis für industrielle Verbraucher und dividiert durch die BWS (Bruttowertschöpfung) des NACE-4-Sektors.
  • Die Handelsintensität eines NACE-4-Sektors wird dort berechnet als Exporte plus Importe gegenüber Ländern außerhalb der EU, dividiert durch den Umsatz in der EU und die Importe aus Ländern außerhalb der EU.
  • Der Stromverbrauch und die BWS pro NACE-4-Sektor stammen aus dem Datensatz, den die Kommission für ihre Überarbeitung der ETS-Leitlinien für staatliche Beihilfen zum Ausgleich indirekter Kosten und der ETS-Carbon-Leakage-Liste verwendet hat. Der Datensatz umfasst 245 NACE-4-Sektoren, die zu den Bereichen "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" und "Verarbeitendes Gewerbe" gehören.

Auf dieser Grundlage wurden die Stromintensität und die Handelsintensität für die verschiedenen Wirtschaftszweige ermittelt. Die Ergebnisse finden Sie in diesem Dokument.

Der VEA wird eine Stellungnahme zu den Beihilfeleitlinien abgeben. Weitere Informationen zu der Stellungnahme und konkrete Empfehlungen für Unternehmen finden Sie in unserem energiepolitischen Newsletter, den Sie unter energiepolitik(at)vea.de abonnieren können.