• Effizienz

Braucht Ihr Unternehmen ein Energiemanagementsystem bis zum 18. Juli?

Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen laut dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Energiemanagementsystem einführen. Am Freitag, 18. Juli, endet die damit verbundene Frist.

Neben dem Einführen eines Energiemanagementsystems gibt es weitere Anforderungen, die der Gesetzgeber an Ihre Unternehmen richtet:

  • Identifizieren von Energieeinsparmaßnahmen
  • Erstellen und Veröffentlichen von Umsetzungsplänen zu Endenergieeinsparmaßnahmen
  • Eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN 17463 VALERI für alle identifizierten Maßnahmen umsetzen
  • Erfassen von Abwärmequellen und -prozessen sowie identifizieren von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung


Behalten Sie im Hinterkopf, dass beim Nichteinhalten der Frist Ihrem Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgelder drohen können. Auch weniger energieintensive Unternehmen (2,5 bis 7,5 GWh) müssen neben Energieaudits weitere Anforderungen erfüllen. Beispielsweise Veröffentlichen von konkreten, durchführbaren Umsetzungsplänen für Energiesparmaßnahmen und dies binnen drei Jahren.

Zum Einführen eines Energiemanagementsystems nach DIN EN 50001 hat unser Abteilungsleiter Managementsysteme und Nachhaltigkeit Sebastian Heine eine genaue Vorstellung davon, Ihrem Unternehmen zu helfen: „Mit uns schaffen Sie sich einen strukturierten Ansatz. Wir helfen Ihnen energieeffizienter zu werden und Kosten einzusparen. Denn gehen Sie bewusst und vorausschauend mit Energie um, erhalten Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig. Hinzu kommen die Ansprüche und Erwartungen seitens Ihrer Zielgruppe und Ihrer Geschäftspartner. Teils halten diese Sie schon heute dazu an, Verantwortung zu übernehmen. Beispielsweise verlangen und erwarten große Akteure von Ihnen das transparente Offenlegen Ihrer Nachhaltigkeitsbestrebungen und nichtfinanziellen Kennzahlen. Wir helfen Ihnen beim Thema Energiemanagementsystem und finden gemeinsam entsprechend Ihrer Bedürfnisse das beste Ergebnis. Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD greifen wir Ihnen gern unter die Schulter. Sprechen Sie uns an!“

Die Grundlage für uns ist eine ganzheitliche Analyse der Rahmenbedingungen in Ihrem Unternehmen. Dafür betrachten unsere Beraterinnen und Berater vor Ort Ihre wirtschaftlichen, energetischen und rechtlichen Prozesse. Sei es in Form interner Audits oder Inhouse-Workshops. Auf Grundlage der dabei erhobenen Daten entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie. Dabei begleiten wir Sie von Beginn an beim Integrieren der Normanforderungen des Energiemanagementsystems in Ihre unternehmerischen Prozesse und beraten Sie bei allen Schritten.

Darüber hinaus bringen wir unsere Expertise bei konkreten Effizienzprojekten ein und behalten außerdem alle rechtlichen sowie steuerlichen Themen für Sie im Auge. So können Sie Ihre Maßnahmen planmäßig abarbeiten und Ihre Mitarbeitenden sensibilisieren sowie schulen. Mit uns bringen Sie Ihr Unternehmen energetisch voran.

Sie verfügen noch nicht über ein Energiemanagementsystem? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater berät Sie gern.