• Recht & Regulierung

BNetzA ruft zum Registrieren bei der „Sicherheitsplattform Gas“ auf

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt die „Sicherheitsplattform Gas“ präsentiert. Über das Tool organisieren sie die Gasversorgung im Falle einer Mangellage. Wenn die Bundesregierung wegen eines akuten Gasmangels die Notfallstufe ausruft, kommt die Plattform zum Einsatz.

Gasverbraucher mit einer Anschlusskapazität oberhalb von 10 MWh/h müssen sich ab dem 1. Oktober 2022 auf der Webseite der Sicherheitsplattform zu registrieren. Zum 31. Oktober 2022 endet das Registrierungsfenster. Letztverbraucher mit einer geringeren Anschlusskapazität dürfen sich nicht registrieren. Bereitgestellt wird die Seite von der Trading Hub Europe (THE). Meldepflichtig sind rund 2.500 Unternehmen, auf die 45 Prozent des deutschen Gasverbrauchs entfallen. Wiederum entfallen 70 Prozent des Gasbedarfs auf eine darunter enthaltene Gruppe von 250 Unternehmen, an die sich die BNetzA im Falle einer Mangellage zuerst wendet. Ein BNetzA-Krisenstab wägt dann ab, welches Unternehmen wie viel Gas verbrauchen darf. Bereits erhobene Studien helfen dabei, die Verletzbarkeit von Lieferketten zu berücksichtigen, damit vor- und nachgelagerte Branchen von der Rationierung nicht unnötig in Mitleidenschaft gezogen werden. So berichtete es die BNetzA.

Das Ziel der „Sicherheitsplattform Gas“
Das Plattformziel ist es, die Gasmangellage durch koordinierte Aktionen abzuwenden, beziehungsweise im Falle einer Gasmangellage die betroffenen Letztverbraucher zur Gasreduktion aufzufordern. Dies erfolgt im direkten Kontakt zwischen der THE und dem Letztverbraucher. Die BNetzA schließt nicht aus, ganze Bilanzkreise zur Reduktion aufzufordern. Die Entscheidungsfindung verläuft individuell. Zur Reduktion darf nur die BNetzA die Verbraucher im Bundesgebiet auffordern, nicht die THE. Dies hängt damit zusammen, dass es Lastgänge mit weniger als 10 MWh/h gibt, die auf der THE-Plattform nicht registriert sind.

Unter technischer Anschlusskapazität versteht die THE die maximal mögliche Arbeit pro Marktlokation, beziehungsweise Anschlusspunkt eines Registrierenden Leistungsmessung RLM-Zählers. RLM steht für Registrierende Leistungsmessung und betrifft nur Zähler, über die ein größerer Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh verläuft.

Die Anschlusskapazität bezieht sich folglich nicht auf die zur Verfügung gestellte Anschlussleistung des Netzbetreibers, sondern die maximal real anfallende Anschlusskapazität.

Die Datenerhebung der BNetzA aus dem Frühjahr hat ergeben, dass sich der Gasverbrauch in Deutschland folgendermaßen zusammensetzt:

  • 30 Prozent SLP-Zähler – die Abkürzung steht für Strom- oder Gaszähler ohne registrierende Leistungsmessung, in der Regel betrifft dies Privat- oder kleine Gewerbekunden
  • 45 Prozent RLM-Zähler (2.500 Kunden) mit einer Anschlusskapazität oberhalb von 10 MWh
  • 25 Prozent RLM-Zähler mit einer Anschlusskapazität, die unter 10 MWh fallen

Entsprechend fokussiert sich die THE digital auf die Kunden oberhalb einer Anschlusskapazität von 10 MWh, da 2.500 Anschlüsse mit 45 Prozent am gesamt gesellschaftlichen Erdgas-Verbrauch händelbar sind und dennoch großen Spielraum beim Abwenden der Gasmangellage zulassen. Die SLP-Kunden kann die THE nicht beeinflussen. Sie gelten auch als geschützt. Die RLM-Kunden mit einer Anschlusskapazität unter 10 MWh sind in der Handhabung zu aufwendig, da sie in der Anzahl auch deutlich über den 2.500 anderen Anschlüssen liegen. Daher betrachtet die THE diese erst im zweiten Schritt. Bei denen kann aber im Extremfall einer Gasmangellage es ebenfalls zu einer Reduktion kommen. Vor allem auch dann, wenn ganze Netzstränge von Druckabfall betroffen wären. Bei drohender Gasmangellage können registrierte Letztverbraucher nicht benötigtes Gas auf der Plattform zum Marktpreis anbieten. Dies gilt nur für Gasverbraucher mit Jahresverbräuchen oberhalb von 10 MWh.