Mitgliedsbeiträge und Beitragsbedingungen
Die Mitgliedsbeiträge (Kalenderjahr) decken alle Services des VEA. Ihre Höhe berechnet sich nach der Summe aus Energiebezug und -erzeugung aller Abnahmestellen des Mitgliedes pro Jahr - auf kWh-Basis.
Beitragsstaffel
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Beitrag ohne MwSt. EUR/Jahr |
| bis |
200.000 kWh |
285,00 |
| bis |
500.000 kWh |
390,00 |
| bis |
1 Mio kWh |
500,00 |
| bis |
5 Mio kWh |
615,00 |
| bis |
10 Mio kWh |
725,00 |
| bis |
50 Mio kWh |
860,00 |
| bis |
100 Mio kWh |
970,00 |
| über |
100 Mio kWh |
1085,00 |
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| Abnahmestelle |
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200,00 |
Beiträge jeweils zzgl. MwSt.
Bei Firmen mit mehreren Abnahmestellen sind je Abnahmestelle mindestens 200,00 EUR zzgl. MWSt. zu zahlen, z. B. bei 5 Abnahmestellen mit insgesamt 3 Mio. kWh 1000,00 EUR/Jahr zzgl. MWSt. statt 615,00 EUR/Jahr zzgl. MWSt. nach Beitragsstaffel (bis 5 Mio kWh). Abnahmestellen sind alle Verbraucher, die räumlich getrennt sind oder auf der Grundlage gesonderter Energielieferungsverträge versorgt werden.
Selbständig firmierende Unternehmen können jeweils nur über eine gesonderte Mitgliedschaft beraten werden ungeachtet bestehender wirtschaftlicher, organisatorischer oder personeller Verflechtungen und Beteiligungen.
Reisekosten für angeforderte Besuche oder Fahrten im Auftrag des Mitgliedes sind im Mitgliedsbeitrag nicht enthalten; hier werden pauschal 60,00 EUR zzgl. MWSt. pro angefangene 50 km Entfernung gesondert in Rechnung gestellt. Weitere Zuschläge, Gebühren oder Honorare fallen nicht an (also kein Aufnahmebeitrag, keine Vorabgebühren, kein Erfolgshonorar bei erzielten Einsparungen).
Der jeweilige Mitgliedsbeitrag ist zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit dreimonatiger Frist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Zum Zeitpunkt des Austritts müssen mindestens zwei Jahresbeiträge gezahlt sein.