Neuer Service des VEA
Mit dem VEA Energiekosten senken
Nach Kenntnisnahme der Satzung und der Beitragsordnung, die wir hiermit als rechtsverbindlich anerkennen, erklären wir hiermit unseren Beitritt zum Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA).
Wir ermächtigen den Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. widerruflich, die von uns zu entrichteten Mitgliedsbeiträge bei Fälligkeit zu Lasten unseres Kontos durch Lastschrift einzuziehen.